Chronik 20.03.2026 Strafanzeige von 171 Betroffenen gegen Verantwortliche der BioNTech Manufacturing GmbH und des Werks Marburg bei den Staatsanwaltschaften Mainz und Marburg 20.05.2026 Strafanzeige derselben Betroffenen gegen Bedienstete des Paul-Ehrlich-Instituts bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt 11.06.2026 Die Staatsanwaltschaft Marburg gibt ihren Vorgang als Eilsache nach Mainz ab und weist auf drohende Verjährung hin 23.06.2026 Der Urlaubsvertreter ersucht die Kriminalpolizei, einen Beschuldigten zu vernehmen 08.07.2026 Der zuständige Oberstaatsanwalt stoppt die Vernehmung, weitere Ermittlungen sollen nicht stattfinden 17.07.2026 Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilt mit, die Ermittlungen gegen Bedienstete des Paul-Ehrlich-Instituts dauerten an 23.07.2026 Die Staatsanwaltschaft Mainz sieht mangels Anfangsverdachts von Ermittlungen ab, der Bescheid geht an eine einzige Betroffene 21.08.2026 Die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Mainz teilt der Presse mit, ein Ermittlungsverfahren sei nicht eingeleitet worden 24.08.2026 Der Anwalt der Betroffenen erhält den Bescheid, nachdem eine Presseanfrage die fehlende Übersendung aufgedeckt hat; Beschwerde und Strafanzeige gegen den Oberstaatsanwalt 22.09.2026 Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weist die Beschwerde zurück und lehnt Ermittlungen gegen den Oberstaatsanwalt ab 28.10.2026 Anträge auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Koblenz Hinweise für Redaktionen Aktenzeichen: Staatsanwaltschaft Mainz 3300 Js 14591/26, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 4 Zs 751/26, Staatsanwaltschaft Darmstadt 1600 Js 27629/26. Das Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Koblenz liegt noch nicht vor. Die Namen der Betroffenen werden nicht genannt. Gesprächswünsche vermitteln wir nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Die Bescheide der Staatsanwaltschaft Mainz vom 23. Juli 2026 und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 22. September 2026 stellen wir Redaktionen auf Anfrage zur Hintergrundinformation anonymisiert zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die wörtliche öffentliche Mitteilung amtlicher Dokumente eines nicht abgeschlossenen Strafverfahrens nach § 353d Nr. 3 StGB strafbar sein kann. Wir regen an, BioNTech, die Staatsanwaltschaft Mainz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz um Stellungnahme zu bitten.“ 👉 Quelle 🔘 Unterstützen & Abonnieren ! 📱 www.kulturstudio.tv X (formerly Twitter) Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) on X Justizskandal im Komplex BioNTech in Rheinland-Pfalz (als Pressemitteilung verfasst) Vernehmung veranlasst, dann gestoppt, im Bescheid kein Wort davon: Betroffene der Marburger Comirnaty-Chargen r…
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