„Justizskandal im Komplex BioNTech in Rheinland-Pfalz (als Pressemitteilung verfasst) Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte die Kriminalpolizei bereits ersucht, einen der Angezeigten als Beschuldigten zu vernehmen. Dann übernahm der zuständige Oberstaatsanwalt das Verfahren nach seinem Urlaub wieder, stoppte die Vernehmung noch am selben Tag und legte fest, dass keine weiteren Ermittlungen stattfinden. Gut zwei Wochen später entschied er, es bestehe nicht einmal ein Anfangsverdacht, weil das immer schon so gehandhabt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat diese Entscheidung bestätigt. Seit dem 28. Oktober 2026 liegt die Sache beim Oberlandesgericht Koblenz. Die Betroffenen verlangen dort, dass endlich ermittelt wird. 171 Betroffene, drei Chargen, ein Werk Am 20. März 2026 haben 171 Betroffene durch die Kanzlei Rogert & Ulbrich Strafanzeige gegen Verantwortliche der BioNTech Manufacturing GmbH und des Produktionsstandorts Marburg erstattet, wegen des Verdachts von Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz und von Körperverletzungsdelikten. Die Betroffenen oder ihre verstorbenen Angehörigen haben nach ihren Impfnachweisen zwischen Mai und August 2021 Dosen aus mindestens einer der Comirnaty-Chargen EX8679, FD7958 und FE6975 erhalten, die im Werk Marburg hergestellt wurden. Sie machen gesundheitliche Schäden geltend. Einige haben einen Angehörigen verloren. Die Anzeige stützt sich unter anderem auf Laboruntersuchungen, die in Comirnaty-Proben Rückstände von Plasmid-DNA gemessen haben, und auf die Nebenwirkungsmeldungen beim Paul-Ehrlich-Institut. Die Kanzlei hat den vom Institut am 28. November 2024 veröffentlichten Meldedatensatz nach Chargen ausgewertet. Danach entfallen auf die drei Chargen zusammen 28.159 Verdachtsmeldungen, und EX8679 und FD7958 stehen an der Spitze aller in dieser Auswertung erfassten Comirnaty-Chargen. Das Paul-Ehrlich-Institut weist Deutungen solcher Zahlen als chargenbezogene Häufung zurück, legt aber die Zahlen der verabreichten Dosen im Verabreichungszeitraum nicht vor, die Generalstaatsanwaltschaft hält die angeführten Laborstudien und wissenschaftlichen Aufsätze für "wissenschaftlich umstritten" (Begründung: Keine). Eine Verdachtsmeldung beweist keinen Zusammenhang. Sie ist der Anlass, ihn zu prüfen. Genau diese Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Mainz verweigert. Erst veranlasst, dann gestoppt Die Staatsanwaltschaft Marburg, bei der eine Parallelanzeige eingegangen war, gab ihren Vorgang am 11. Juni 2026 als Eilsache an die Staatsanwaltschaft Mainz ab, am Sitz des Unternehmens, und wies darauf hin, dass Verjährung drohe. Am 23. Juni 2026 ersuchte der Urlaubsvertreter des zuständigen Oberstaatsanwalts die Kriminalinspektion Mainz 1, einen der Angezeigten als Beschuldigten zu vernehmen, wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Arzneimittelgesetz in einem besonders schweren Fall. Am 8. Juli 2026 übernahm der Oberstaatsanwalt das Verfahren wieder. Mit derselben Verfügung teilte er der Kriminalpolizei mit, der Beschuldigte solle weder vorgeladen noch vernommen werden, und legte fest, dass keine weiteren Ermittlungen stattzufinden haben. Zur Begründung schrieb er, der Sachverhalt sei aus anderen Strafanzeigen bekannt (waren nicht unsere) und abschließend beschieden, seinem Vertreter sei die komplexe Sachlage nicht bekannt gewesen. Welche Anzeigen gemeint sind, lässt die Verfügung offen. Bis zum 23. Juli 2026 enthält die Akte danach keine weitere Verfügung.
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