Leyen nimmt Ihnen ihr bezahlbares, altes Auto weg Neue Verordnung (EU) 2026/1738 vom 8. Juli 2026 zur Einschränkung des Teilehandels für ältere Fahrzeuge (10 Jahre und älter) Die EU und das Verschwinden älterer Autos: Verordnung (EU) 2026/1738 vom 8. Juli 2026 als Instrument der Verdrängung Die Verordnung (EU) 2026/1738 vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen erschwert und verteuert gezielt die Instandhaltung älterer Fahrzeuge in einem Maße, das deren Verbleib im Markt systematisch unmöglich macht. Für viele Bürger, die sich derzeit noch ein Auto leisten können, bedeutet dies den Verlust des eigenen Autos. Wie die Regeln den Bestand älterer Fahrzeuge unter Druck setzen Ab dem 1. September 2028 gelten die zentralen Vorschriften. Nach Artikel 24 müssen Eigentümer eines Fahrzeugs, das als Altfahrzeug gilt, dieses grundsätzlich an eine zertifizierte Behandlungsanlage übergeben. Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2026/1738 vom 8. Juli 2026 wird ein Fahrzeug bereits dann zum Altfahrzeug, wenn es in Einzelteile zerlegt oder zur Wiederverwendung seiner Teile demontiert wurde. Damit wird die private Ausschlachtung, die bisher eine wichtige Quelle günstiger Ersatzteile darstellte, erheblich eingeschränkt. Neue Ersatzteile für Autos schon ab 10 Jahre gibt es heute oft gar nicht mehr. Steuergeräte für den Motor oder für Sicherheitssysteme gibt es vom Hersteller manchmal gar nicht oder teilweise nur zu extrem hohen Preisen, oft 2000 bis 3000 €. Gebrauchte Teile für 200 € werden systhematisch vom Markt verschwinden. Getriebegehäuse, Steuergeräte, Armaturen oder Karosserieteile ebenfalls. Reparaturen, die heute noch wirtschaftlich sind, werden unrentabel. Die Folge ist ein früherer wirtschaftlicher Totalschaden für den Besitzer und die vorzeitige Stilllegung technisch noch nutzbarer Fahrzeuge. Für wenige teure Oldtimer mit H-Kennzeichen soll es Ausnahmen geben, jedoch nicht für die große Zahl älterer Alltagsfahrzeuge – etwa 10 Jahre alte und ältere Modelle, die für viele Haushalte die einzige finanzierbare Form individueller Mobilität darstellen. Ein 10 Jahre altes Auto, das technisch noch zuverlässig fährt, ist immer öfter auf günstige Ersatzteile angewiesen. Ab September 2029 kommen spezielle Anforderungen für Verkäufer hinzu (Artikel 31). Gebrauchte Teile aus zugelassenen Anlagen müssen gekennzeichnet sein und speziellen, komplexen Funktionsanforderungen genügen. Die damit verbundenen enormen Dokumentations- und Prüfpflichten lassen die Kosten vor allem kleinerer Händler und Spezialisten explodieren. Diese Mehrkosten werden an die Endkunden weitergegeben und erhöhen gezielt den Kosten für die Instandhaltung älterer Fahrzeuge ab ca 10 Jahre, die vom Markt verschwinden sollen. Ein Muster in der europäischen Fahrzeugpolitik Die Verordnung steht nicht isoliert. Sie fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, die den Bestand älterer belasten: Unrealistische Emissionsstandards für Neufahrzeuge, Fahrverbote, steigende Betriebskosten und die Verlagerung des Marktes hin zu teureren neuen Fahrzeugen.
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