Und weiter geht die Abzocke! Neues Gesetz Diese Versicherung soll bald zur Pflicht werden Justiz- und Finanzministerium haben einen Vorschlag zur geplanten verpflichtenden Elementarversicherung vorgelegt. Was dieser für Hausbesitzer bedeuten würde. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) haben ein Eckpunktepapier für ein Gesetz vorgelegt, das Wohngebäudeversicherungen künftig verpflichtend um einen Schutz gegen Naturgefahren erweitern soll. Bisher decken solche Policen Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben nicht automatisch ab – Hausbesitzer brauchen zusätzlich eine Elementarversicherung. Über den entsprechenden Schutz verfügen allerdings bundesweit nur 59 Prozent der Hausbesitzer. In einzelnen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern (39 Prozent) ist die Verbreitung noch einmal deutlich geringer. Dem Papier zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen solche sogenannten Elementarschäden künftig automatisch einschließen. Abgedeckt werden die Elementargefahren Überschwemmung (Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Schäden durch Sturmfluten oder aufsteigendes Grundwasser sollen – wie bereits heute – hingegen nicht abgesichert sein. Versicherte sollen Selbstbehalt zahlen Im Schadenfall sollen Versicherte lediglich einen Selbstbehalt zahlen müssen. Dieser soll maximal zehn Prozent der vereinbarten Versicherungsleistung, jedoch maximal 20.000 Euro betragen. Allerdings können hier individuell auch geringere Selbstbehalte vereinbart werden. Die Kosten für eine solche Police hängen vom Wert des Gebäudes und seiner Risikolage ab. Laut Justizministerium, das sich auf Studien beruft, liegt die Jahresprämie für ein Standard-Einfamilienhaus zwischen rund 100 und 1.500 Euro. Vor allem Häuser, die in der sogenannten ZÜRS-Klasse 4 liegen, sind derzeit nur schwierig und oft nur zu sehr hohen Prämien versicherbar 👉 Quelle 🔘 Unterstützen & Abonnieren ! 📱 www.kulturstudio.tv
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