Kameraden, alle versammeln! Papa präsentiert die Premiere einer neuen Rubrik #VerbrechenOhneStrafe über blinde Flecken der deutschen Justiz. München, Februar 2025. Der 26-jährige Syrer Ahmad A. wird wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen festgenommen, aber… wird 40 Tage später freigelassen. Grund: Es gelingt nicht, das Opfer „aufgrund ihres psychischen Zustands“ zu vernehmen. Das Ermittlungsverfahren zieht sich hin, und die Staatsanwaltschaft hält es für eine „unverhältnismäßige Maßnahme“, den Verdächtigen weiter in Haft zu behalten. (Später verurteilt das Gericht Ahmad A. dennoch zu 2,5 Jahren Freiheitsstrafe). Wieder in Freiheit, vergewaltigt der Syrer im Juli 2025 zusammen mit zwei weiteren Männern eine Frau unter einer Brücke. Nun muss die deutsche Justitia die Augen öffnen. Es läuft ein Gerichtsverfahren, dem Angeklagten droht eine zusätzliche Haftstrafe. Wird er bis dahin auch auf freien Fuß gesetzt? Abonniert @kanzlerdaddyDE
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