@Haintz_MediaLaw „Hier der Tatvorwurf Nummer 2 bezüglich der Verhaftung von Paul Brandenburg: Aufgrund dieses Posts vom 02. November 2025 verfolgt die StA Berlin Dr. Brandenburg (Az. 238 Js 91/26). Den Haftbefehl unterzeichnete Richter am Amtsgericht (Az. 348 Gs 3565/26) Dr. Fricke. Hintergrund: Dr. Paul Brandenburg wurde am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, von der Bundespolizei am Berliner Flughafen verhaftet, als er sein 10-jähriges Kind zurück nach Berlin gebracht hat. Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er "flüchtig" sei. Paul wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft. Paul Brandenburg wird von meiner Kollegin, Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und mir vertreten. Wir stehen seit Mittwochnachmittag in regelmäßigem Austausch mit ihm und den ihm nahestehenden Menschen und versuchen im Moment dafür zu sorgen, dass er umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Sollte dies nicht gelingen, ist davon auszugehen, dass in Kürze ein neuer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden wird (schließlich ist er in der JVA nicht mehr "flüchtig") und er für einige Wochen im Gefängnis bleiben muss, bis zur nächsten Haftprüfung bzw. der Hauptverhandlung. Ihm wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 "einfache" Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB) die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können.
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