Ob rote oder braune Sozialisten, die SIPPENHAFT eint sie alle. An ihren Früchten werdet Ihr sie erkennen. (NT Matthäus 7,16) Sachsen Gericht bestätigt: Kubitscheks Tochter darf nicht Lehrerin werden Das Oberverwaltungsgericht entscheidet „unanfechtbar“, dass die Tochter des rechten Verlegers Götz Kubitschek nach ihrem Studium kein Referendariat beginnen und damit auch nicht Lehrerin werden darf. Trotzdem hat sie noch eine Chance. DRESDEN. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Tochter des rechten Verlegers Götz Kubitschek gegen ihre Nichtzulassung als Lehrerin zurückgewiesen. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht entschieden, dass Alruna H. kein Referendariat beginnen darf. Dagegen hatte sich die Betroffene mit einem Eilantrag gewehrt, den die drei Richter nun ablehnten. In dem 19-seitigen Beschluss heißt es, dieser sei „unanfechtbar“. Ob Alruna H. nun noch ein Hauptsacheverfahren anstrengen kann, ist unklar. Die Chancen dafür stünden aber äußerst gering, weil erneut das Oberverwaltungsgericht entscheiden und den Beschluss der drei Kollegen aufheben müsste. Der letzte Weg wäre eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Alruna H. sollte ursprünglich im August am Gymnasium Dresden-Cotta ihr Referendariat beginnen, nachdem sie erfolgreich Lehramt studiert hatte. Doch dann machte das Landesamt für Schule und Bildung mögliche Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue geltend und schaltete den Verfassungsschutz ein. Teilnahme an Kubitscheks Veranstaltungen Der Inlandsgeheimdienst berichtete, Kubitscheks Tochter habe zwischen 2022 und 2025 an Veranstaltungen des „Instituts für Staatspolitik“ (IfS) ihres Vaters Götz Kubitschek teilgenommen, das die dem CDU-Innenminister Armin Schuster unterstehende Behörde wiederum als rechtsextrem und verfassungsfeindlich einstuft. Alruna H. machte geltend, dass ihre Anwesenheit dort ausschließlich familiär bedingt gewesen sei. Aber das half nicht: Das Schulamt zog die bereits erteilte Zulassung für das Referendariat wieder zurück. Gegen diese Entscheidung wehrte sich die Frau zunächst vor dem Verwaltungsgericht Dresden und nun vor dem Oberverwaltungsgericht, scheiterte aber in beiden Fällen. 👉 Quelle 🔘 Unterstützen & Abonnieren ! 📱 www.kulturstudio.tv
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